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Ratgeber




Übersicht Rat und Hilfe


Verhalten bei Gefahr


Auch wenn man CDs, eigene Playlists oder Podcasts hört, kann man auf dem Laufenden bleiben, wenn es Warnungen gibt. Einfach beim Autoradio die TP/TA-Funktion (Traffic Programme/Traffic Announcement) aktivieren. Die unterbricht dann im Notfall das, was man eigentlich hört, und sendet automatisch die Warnmeldung. Oft lassen sich die Radios so einstellen, dass für die Warnmeldungen die Lautstärke automatisch erhöht wird. Auch viele Navigationssysteme melden Gefahren auf der Strecke, genauso wie diverse Warn-Apps.

Falls man wirklich in einen Bereich gerät, wo Gefahr durch entgegenkommende oder unsicher fahrende Fahrzeuge droht, raten Polizei und ADAC:

So schnell wie möglich runter von der Autobahn! Steuern Sie einen Parkplatz, eine Raststätte oder die nächste Abfahrt an. Fahren Sie bis dahin vorsichtig und möglichst weit rechts. Überholen Sie nicht. Schalten Sie Ihr Warnblicklicht ein, um andere Autofahrer zu warnen. Lassen Sie Ihr Radio angeschaltet, um informiert zu werden, wenn die Gefahr vorbei ist Versuchen Sie nicht, Falschfahrer aufzuhalten


Betrugsmasche beim Parken

Betrüger entwickeln immer raffiniertere Methoden, um an die Daten ahnungsloser Bürger zu gelangen. Diesmal haben sie es auf Parkautomaten abgesehen. Kriminelle überkleben die Original-QR-Codes mit täuschend echt aussehenden Imitaten – doch dahinter verbirgt sich eine gefährliche Falle.

So funktioniert die Masche

Die Aufkleber der Betrüger sind perfekt gestaltet. Sie imitieren das Logo der Park-App Easypark und die markentypischen Farben. Scannt man den QR-Code, gelangt man auf eine Website, die der echten Plattform täuschend ähnlich sieht. Dort wird man aufgefordert, Kreditkartendaten einzugeben – für eine Funktion, die Easypark gar nicht anbietet. Wichtig: Diese Masche wurde auch bei ähnlichen Anbietern beobachtet.

Die Betrugsmasche wurde erstmals Mitte November in Hannover aufgedeckt. Seitdem wurden bereits Dutzende solcher Fälle registriert. Auch andere Bundesländer wie Berlin und Rheinland-Pfalz sind bereits betroffen.

Wer glaubt, auf die Masche hereingefallen zu sein, sollte sofort handeln:

Kreditkarte sperren lassen.Anzeige bei der Polizei erstatten.Kontoauszüge prüfen.

Ein leichtes Knibbeln am QR-Code kann helfen, die Aufkleber zu entlarven. Das LKA Niedersachsen rät, bei verdächtigen Aufklebern besonders wachsam zu sein und solche Fälle zur Anzeige zu bringen.



Verhalten bei Polizeikontrollen


Wer von der Polizei angehalten wird, der muss Rede und Antwort stehen. Doch niemand muss sich selbst belasten. Darum sollte eine Frage stets mit "nein" beantwortet werden. Egal ob es nur eine allgemeine Verkehrskontrolle ist oder Sie wegen eines Verstoßes angehalten wurden: Einige Autofahrer kommen in dieser Situation schnell ins Schwitzen, wenn sie den Polizisten Rede und Antwort stehen sollen. So müssen Sie zum Beispiel Fragen zu Ihrer Person zwingend beantworten. Auch müssen Sie natürlich Führerschein und Zulassung des Fahrzeuges vorzeigen können. Eine Fangfrage, die viele Polizisten gleich zu Anfang der Kontrolle stellen, sollten Sie aber niemals beantworten. Zu Beginn einer Verkehrskontrolle wird häufig die klassische Frage gestellt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?" Natürlich gibt es einige Variationen sowie sehr suggestive Formulierungen dieser Frage, zum Beispiel: "Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?"  Viele Autofahrer fühlen sich dadurch herausgefordert, auch direkt eine Erklärung abzuliefern und einen Verstoß zuzugeben. Sie müssen und sollten auf diese Fangfrage allerdings niemals antworten. Sagen Sie stattdessen einfach neutral "nein" dazu. Der Grund dafür: Besteht ein Anfangsverdacht, dann muss die Polizei Sie zunächst über den Vorwurf belehren, der im Raum steht. Außerdem müssen die Beamten Sie auf Ihr Schweigerecht hinweisen – tun sie das nicht, sind Ihre getätigten Aussagen vor Gericht nicht oder nur eingeschränkt verwertbar. Doch Sie müssen auch erst einmal belegen können, dass Sie nicht auf Ihr Schweigerecht hingewiesen wurden. Halten Sie sich also lieber zurück und belasten Sie sich nicht selbst mit spontanen Äußerungen. Ansonsten könnte Ihnen der Verkehrsverstoß auch als Vorsatz ausgelegt werden, etwa wenn Sie bewusst zu schnell gefahren sind.