Verhalten bei Gefahr
Auch wenn man CDs, eigene Playlists oder Podcasts hört, kann man auf dem Laufenden bleiben, wenn es Warnungen gibt. Einfach beim Autoradio die TP/TA-Funktion (Traffic Programme/Traffic Announcement) aktivieren. Die unterbricht dann im Notfall das, was man eigentlich hört, und sendet automatisch die Warnmeldung. Oft lassen sich die Radios so einstellen, dass für die Warnmeldungen die Lautstärke automatisch erhöht wird. Auch viele Navigationssysteme melden Gefahren auf der Strecke, genauso wie diverse Warn-Apps.
Falls man wirklich in einen Bereich gerät, wo Gefahr durch entgegenkommende oder unsicher fahrende Fahrzeuge droht, raten Polizei und ADAC:
So schnell wie möglich runter von der Autobahn! Steuern Sie einen Parkplatz, eine Raststätte oder die nächste Abfahrt an. Fahren Sie bis dahin vorsichtig und möglichst weit rechts. Überholen Sie nicht. Schalten Sie Ihr Warnblicklicht ein, um andere Autofahrer zu warnen. Lassen Sie Ihr Radio angeschaltet, um informiert zu werden, wenn die Gefahr vorbei ist Versuchen Sie nicht, Falschfahrer aufzuhalten
Verhalten bei Polizeikontrollen
Wer von der Polizei angehalten wird, der muss Rede und Antwort stehen. Doch niemand muss sich selbst belasten. Darum sollte eine Frage stets mit "nein" beantwortet werden. Egal ob es nur eine allgemeine Verkehrskontrolle ist oder Sie wegen eines Verstoßes angehalten wurden: Einige Autofahrer kommen in dieser Situation schnell ins Schwitzen, wenn sie den Polizisten Rede und Antwort stehen sollen. So müssen Sie zum Beispiel Fragen zu Ihrer Person zwingend beantworten. Auch müssen Sie natürlich Führerschein und Zulassung des Fahrzeuges vorzeigen können. Eine Fangfrage, die viele Polizisten gleich zu Anfang der Kontrolle stellen, sollten Sie aber niemals beantworten. Zu Beginn einer Verkehrskontrolle wird häufig die klassische Frage gestellt: "Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?" Natürlich gibt es einige Variationen sowie sehr suggestive Formulierungen dieser Frage, zum Beispiel: "Ich nehme an, Sie wissen, warum wir Sie angehalten haben?" Viele Autofahrer fühlen sich dadurch herausgefordert, auch direkt eine Erklärung abzuliefern und einen Verstoß zuzugeben. Sie müssen und sollten auf diese Fangfrage allerdings niemals antworten. Sagen Sie stattdessen einfach neutral "nein" dazu. Der Grund dafür: Besteht ein Anfangsverdacht, dann muss die Polizei Sie zunächst über den Vorwurf belehren, der im Raum steht. Außerdem müssen die Beamten Sie auf Ihr Schweigerecht hinweisen – tun sie das nicht, sind Ihre getätigten Aussagen vor Gericht nicht oder nur eingeschränkt verwertbar. Doch Sie müssen auch erst einmal belegen können, dass Sie nicht auf Ihr Schweigerecht hingewiesen wurden. Halten Sie sich also lieber zurück und belasten Sie sich nicht selbst mit spontanen Äußerungen. Ansonsten könnte Ihnen der Verkehrsverstoß auch als Vorsatz ausgelegt werden, etwa wenn Sie bewusst zu schnell gefahren sind.