RATGEBER NEBENKOSTEN
Vermieter Mieter
Nebenkostenabrechnung für das vergangene Kalenderjahr ! Oft sind diese fehlerhaft. Was sollten Verbraucher bei der Überprüfung beachten, welche Fristen müssen Mieter und Vermieter einhalten?
Die Energiekosten sind gestiegen: So kletterten etwa die Gaspreise um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Weil Vermieter die Ausgaben für Heizöl, Gas und Strom in der Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen, kann es zu Nachzahlungen kommen. Eine genaue Prüfung der einzelnen Positionen ist deshalb umso wichtiger - insbesondere, da viele Abrechnungen laut Verbraucherzentrale nicht eindeutig oder sogar fehlerhaft sind.
Vermieter haben ab Ende des Abrechnungszeitraums für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit. Diese Frist bleibt auch gültig, wenn die Mieter vor Ende eines Abrechnungszeitraums ausziehen. Der Zeitraum entspricht meistens dem Kalenderjahr.
Ja, die Kosten müssen im Mietvertrag explizit aufgeführt sein. Darin muss außerdem eine Übernahme durch den Mieter vereinbart sein.
Mieter müssen anhand der Abrechnung klar erkennen und selbst nachrechnen können, wie die Nebenkosten zustande kommen und nach welchem Schlüssel sie verteilt werden. Dazu gehört die nachvollziehbare Benennung der einzelnen Ausgaben, vor allem der "Sonstigen Nebenkosten". Mieter sollten die in der Nebenkostenabrechnung genannten Angaben beispielsweise zur Wohnungsgröße, aus der sich die Beteiligung an den Nebenkosten ergibt, mit ihrem Mietvertrag abgleichen. Falls es für die Prüfung notwendig ist, können Mieter die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen einfordern und bei größerer Entfernung zum Wohnsitz des Vermieters Belegkopien anfordern. Der Vermieter muss Belege jedoch nicht automatisch mit der Abrechnung vorlegen.
Nebenkosten richtig prüfen
Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung zeitnah überprüfen, denn es können formale oder inhaltliche Fehler vorliegen, etwa bei der Berechnung der Heizkosten. Oder es werden Kosten mit einbezogen, die nicht umlegbar sind. Dazu zählen etwa Reparaturkosten, Mietkosten für Rauchmelder und Feuerlöscher oder Bank- und Kontogebühren. Ist man erst im Laufe des Jahres in die Wohnung eingezogen, darf der Vermieter die Kosten nur für die Monate berechnen, in denen man auch wirklich im Haus gewohnt hat. Liegt ein Fehler in der Abrechnung vor, kann man Widerspruch einlegen. Es empfiehlt sich, zuvor fachlichen Rat einzuholen.