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Nebenkosten

Nebenkostenabrechnung für das vergangene Kalenderjahr ! Oft sind diese fehlerhaft. Was sollten Verbraucher bei der Überprüfung beachten, welche Fristen müssen Mieter und Vermieter einhalten?

Die Energiekosten sind gestiegen: So kletterten etwa die Gaspreise um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Weil Vermieter die Ausgaben für Heizöl, Gas und Strom in der Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen, kann es zu Nachzahlungen kommen. Eine genaue Prüfung der einzelnen Positionen ist  deshalb umso wichtiger - insbesondere, da viele Abrechnungen laut Verbraucherzentrale nicht eindeutig oder sogar fehlerhaft sind.

Fristen

Vermieter haben ab Ende des Abrechnungszeitraums für die Zustellung der Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit. Diese Frist bleibt auch gültig, wenn die Mieter vor Ende eines Abrechnungszeitraums ausziehen. Der Zeitraum entspricht meistens dem Kalenderjahr.

Welche Nebenkosten muss der Mieter

zahlen ?

  • Heizkosten
  • Warmwasserkosten
  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Betriebskosten für einen Personen- oder Lastenaufzug
  • Betriebskosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Betriebskosten für Gebäudereinigung
  • Betriebskosten für Ungezieferbeseitigung
  • Betriebskosten für Gartenpflege
  • Betriebskosten für Beleuchtung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten (diese beinhalten nicht die Kosten für Reparatur- und Verwaltungsaufgaben)
  • Betriebskosten für einen gemeinschaftlichen Waschraum
  • Betriebskosten für Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss (nur noch bis Juli 2024)

Müssen Nebenkosten im Mietvertrag stehen?

Ja, die Kosten müssen im Mietvertrag explizit aufgeführt sein. Darin  muss außerdem eine Übernahme durch den Mieter vereinbart sein.


Müssen Nebenkosten im Mietvertrag stehen? 

Mieter müssen anhand der Abrechnung klar erkennen und selbst nachrechnen können, wie die Nebenkosten zustande kommen und nach welchem Schlüssel sie verteilt werden. Dazu gehört die nachvollziehbare Benennung der einzelnen Ausgaben, vor allem der "Sonstigen Nebenkosten". Mieter sollten die in der Nebenkostenabrechnung genannten Angaben beispielsweise zur Wohnungsgröße, aus der sich die Beteiligung an den Nebenkosten ergibt, mit ihrem Mietvertrag abgleichen. Falls es für die Prüfung notwendig ist, können Mieter die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen einfordern und bei größerer Entfernung zum Wohnsitz des Vermieters Belegkopien anfordern. Der Vermieter muss Belege jedoch nicht automatisch mit der Abrechnung vorlegen.

Nebenkosten richtig prüfen 

Mieter sollten die Nebenkostenabrechnung zeitnah überprüfen, denn es können formale oder inhaltliche Fehler vorliegen, etwa bei der Berechnung der Heizkosten. Oder es werden Kosten mit einbezogen, die nicht umlegbar sind. Dazu zählen etwa Reparaturkosten, Mietkosten für Rauchmelder und Feuerlöscher oder Bank- und Kontogebühren. Ist man erst im Laufe des Jahres in die  Wohnung eingezogen, darf der Vermieter die Kosten nur für die Monate  berechnen, in denen man auch wirklich im Haus gewohnt hat. Liegt ein Fehler in der Abrechnung vor, kann man Widerspruch einlegen. Es empfiehlt sich, zuvor fachlichen Rat einzuholen.