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Änderungen in 2026
Das müssen Sie wissen
Im neuen Jahr gibt es zahlreiche Veränderungen.
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Neues Jahr - neue Entwürfe
Die Bundesregierung
Hat weitreichende Änderungen beschlossen. Informieren Sie sich schon jetzt.

Änderungen in 2026
Die Entwürfe
Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz neu festgelegt
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, soll 2026 von 11.784 auf 12.348 Euro steigen. Das ist im "Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs", kurz Steuerfortentwicklungsgesetz, festgelegt. Ebenfalls dort festgelegt ist der Spitzensteuersatz, der weiter 42 Prozent beträgt. Er greift 2026 ab einem Einkommen von 69.879 Euro (statt ab 68.481 Euro). Für Ehepaare und Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Wert.
Bemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung werden angehoben
Weil Löhne und Gehälter gestiegen sind, gibt es ab 2026 höhere Bemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung. In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro auf 8.450 Euro im Monat, in der knappschaftlichen RV auf 10.400 Euro im Monat. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Grenze von 66.150 Euro Bruttoeinkommen pro Jahr auf auf 69.750 Euro, monatlich damit von 5.5120,50 auf 5.812,50 Euro im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben, darüber hinaus nicht mehr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 73.800 Euro auf 77.400 Euro Bruttojahresgehalt, bzw. 6.450 Euro Monatsgehalt. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Beiträge in der Krankenversicherung
Für viele privat Krankenversicherte steigen im neuen Jahr die Beiträge. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW müssen mit Jahresbeginn etwa 60 Prozent der Versicherten im Schnitt 13 Prozent mehr zahlen. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass im Laufe des Jahres weitere Versicherer nachziehen werden. Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen wird es für einige Versicherte teurer, obwohl Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) empfiehlt, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent zu lassen. Letztlich ist es eine Empfehlung und die Krankenkassen sind nicht daran gebunden. Der Zusatzbeitrag steigt zum Beispiel bei der AOK in mehreren Bundesländern. Deutschlands größte Krankenkasse, die Techniker, will den Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent anheben.
Mehr Rente
Zum 1. Juli steht wieder eine Rentenanpassung an. Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung prognostiziert eine Steigerung von 3,73 Prozent. Wie hoch die Anhebung tatsächlich ausfällt, entscheidet das Bundeskabinett in der Regel erst im Frühjahr des betreffenden Jahres je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung.
Die neue Aktivrente
Die Aktivrente ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ein Steuerbonus: "Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Der Steuerbonus gilt nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobber sowie Beamte. Was über 2.000 Euro hinzuverdient wird, muss dann versteuert werden. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden auf den gesamten Zuverdienst berechnet. Die Bundesregierung plant, nach zwei Jahren Aktivrente zu prüfen, was sie wirklich gebracht hat. Sie soll Arbeitnehmer entlasten, dem Fachkräftemangel entgegenwirken, aber auch die Sozialkassen (Kranken- und Pflegekasse) füllen.
Bürgergeld wird wieder abgeschafft
Das Bürgergeld soll 2026 zur Grundsicherung werden. Sollte der Gesetzentwurf der Regierung wie geplant, Mitte des Jahres verabschiedet werden, ändert sich nicht nur der Name, die Regeln werden auch strenger. Unter anderem soll es härtere Sanktionen bei versäumten Jobcenter-Terminen geben, die bis zur Streichung der Unterstützung reichen können. Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld. "Wer arbeiten kann, muss seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen – und zwar so, dass keinerlei staatliche Unterstützung mehr notwendig ist", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Menschen, die Hilfe brauchen, sollen sich "weiterhin auf Unterstützung verlassen können". Auch neu: Das Schonvermögen eines Grundsicherungsempfängers richtet sich künftig nach seinem Alter und sinkt auf maximal 20.000 Euro. Geplant ist, dass das Gesetz dazu zum 1. Juli in Kraft treten soll.
Diese und weitere Änderungen finden Sie auf den Informationsportalen der Bundesregierung !