Reformpaket der Bundesregierung
› Veröffentlicht am 04.07.2026 I Lesedauer ca. 6 Minuten
Die schwarz-rote Koalition hat ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem sie das Wachstum ankurbeln, Arbeitsplätze sichern und den sozialen Zusammenhalt in Deutschland stärken will. Es handelt sich um 34 Einzelmaßnahmen, verteilt auf fünf große Themenblöcke: Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Bürokratieabbau.
Punkt 1: Alle 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission werden in einem Gesetzespaket umgesetzt. Die Reformen sollen bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden.
Was das bedeutet: Die Rente ist mutmaßlich der heikelste Reformbereich, wird an dieser Stelle aber nur als Absichtserklärung abgebildet. Konkrete Zahlen zu Rentenniveau, Beitragssatz oder Renteneintrittsalter nennt das Beschlusspapier von CDU/CSU und SPD nicht. Eine belastbare Einschätzung, wer profitiert und wer zahlt, ist somit nicht möglich. Bemerkenswert ist auch, dass die Rente im Vorwort als "Herzstück" der Reform bezeichnet wird, im Beschlusspapier selbst aber die dünnste Passage bleibt.
Steuern
Punkt 2: Die Einkommensteuer sinkt zum 1. Januar 2027. Laut Koalition werden Familien mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet. Bewerkstelligt wird dies durch einen höheren Grundfreibetrag, einen höheren Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und durch das Abflachen der zweiten Progressionszone. Das Volumen der Reform beträgt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Pläne sollen über eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer finanziert werden: Diese soll ab einem zu versteuerndem Einkommen von 250.000 Euro 45 Prozent betragen und ab 280.000 Euro 47 Prozent.
Außerdem soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent reduziert werden.
Was das bedeutet: Schwarz-Rot entlastet vor allem mittlere Einkommen und Familien. Bezahlt wird das im Kern von Spitzenverdienern. Zugleich enthält die Gegenfinanzierung möglicherweise aber auch soziale Schieflagen: Die höhere Minijob-Pauschale und die gekürzte Handwerkerabsetzbarkeit trifft nämlich auch Normalverdiener.
Arbeitsmarkt
Punkt 3: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll stabil bleiben.
Punkt 4: Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge werden bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro ausgeweitet. Im Tarifbereich werden sie komplett beitragsfrei gestellt.
Punkt 5: Für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, werden sachgrundlose Befristungen ausgeweitet - für maximal 48 Monate und bei bis zu sechs Verlängerungen. Auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber soll möglich sein.
Punkt 6: Für Hochverdiener oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze wird analog zur Finanzbranche eine leichtere Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption eingeführt.
Punkt 7: Abfindungen werden steuerlich begünstigt, wenn schnell ein neuer Job angetreten wird. Es gilt: je schneller ein neuer Job, desto größer der Steuervorteil.
Punkt 8: Die Bundesagentur für Arbeit erhält neue Instrumente für Job-to-Job-Übergänge, Weiterbildung und Transfergesellschaften.
Punkt 9: Ein Programm "Zweite Chance" soll die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss senken.
Punkt 10: Weitere Vorschläge der Sozialstaatsreform-Kommission werden umgesetzt, inklusive niedrigerer Transferentzugsraten für bessere Erwerbsanreize. Die Transferentzugsrate gibt an, wie viel von einem zusätzlich verdienten Euro tatsächlich im Geldbeutel von Sozialleistungsempfängern erhalten bleibt.
Punkt 11: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sollen härter bestraft werden. Zudem ist eine AU-Vorlagepflicht ab dem ersten Krankheitstag geplant sowie eine "Termingarantie Fachärzte" und eine gesetzliche Infarktvorsorge.
Was das bedeutet: Die Regelungen sind arbeitgeberfreundlich ausgerichtet. Die Trennung von hochbezahlten Arbeitskräften soll einfacher werden. Die drastische Ausweitung sachgrundloser Befristungen verschafft Unternehmen Flexibilität beim Anwerben von Personal, schwächt jedoch die Position der Beschäftigten mit bis zu vier Jahren Unsicherheit erheblich. Wie die Regelungen zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag im Detail umgesetzt werden sollen, ist noch offen.
Wachstum und Gerechtigkeit
Punkt 12: Stärkung von Zukunftsbranchen wie Auto, Chemie/Pharma, Clean Tech, Kreislaufwirtschaft, Maschinenbau, Batterie- und Halbleiterproduktion oder auch Künstliche Intelligenz. Innovationen wie das autonome Fahren sollen in Modellregionen ermöglicht werden. Um Rechenzentren für Kommunen attraktiver zu machen, sind bessere Gewerbesteuerregeln geplant.
Punkt 13: Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesinnenministerium möchten noch im Juli 2026 einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen. Geplant ist ein umfassender Datenaustausch zwischen Behörden, Leistungsausschlüssen für per Haftbefehl gesuchte Menschen und verschärfte Aufenthaltsregeln.
- weitere ausführliche Reformen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung -

