Supermarkt Apps
› Veröffentlicht am 17.04.2026 I Lesedauer ca. 9 Minuten

An Rhein und Ruhr. Exklusive Angebote sollen Kunden in die App locken. Doch für die Ersparnis zahlen sie mit ihren Daten. Wie sich Verbraucher schützen können.
Penny darf nach wie vor Rabatte anbieten, die Kundinnen und Kunden nur mit der App des Discounters nutzen können. Eine Klage der Verbraucherzentralen auf Unterlassung wurde am Donnerstag vom Oberlandesgericht Hamm abgewiesen. Verbraucherschützer sehen in den App-Rabattaktionen eine Diskriminierung gegen ältere oder behinderte Menschen, da diese die Apps nicht richtig nutzen könnten.
Das Oberlandesgericht sah das allerdings als nicht ausreichend belegt an. Aus den Unterlagen gehe lediglich hervor, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones weniger nutzen als junge. Trotzdem könne jeder die Discounter-App nutzen, daher sei keine „Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters“ feststellbar.
Das steckt hinter den Supermarkt-Apps
Für die Supermärkte und Discounter zählen die eigenen Apps mittlerweile zu einem wichtigen Instrument. Sie erfassen wichtige Daten über das Käuferverhalten und gewähren den Kunden dafür exklusive Rabatte, mit denen sich zum Teil viel Geld sparen lässt. Doch wie hilfreich sind solche Apps wirklich? Und welche Daten sammeln die Marktbetreiber dabei?
Jede große Supermarktkette bietet mittlerweile eine eigene App an – mit großem Erfolg. Lidl Plus und Co. werden millionenfach runtergeladen und haben schon fast einen Stammplatz in den Play-Store- und App-Store-Charts. Ist die App einmal installiert, kann es auch direkt losgehen – vorher müssen nur noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzbestimmungen akzeptiert werden.
Oft lesen Nutzer diese Bedingungen nicht vollständig und tippen auf „akzeptieren“, ohne Einschränkungen vorzunehmen. Das gibt den Betreibern die Möglichkeit, ein detailliertes Profil mit Informationen zum Kaufverhalten und den Vorlieben des Kunden zu erstellen, sagt Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Außer der Rewe-App würden die meisten Apps außerdem eine Registrierung verlangen, wodurch die Betreiber diese Daten dann auch einer konkreten Person zuordnen können.
Welche Daten sammeln Supermarkt-Apps?
Nutzt ein Kunde die App aktiv, wird das Kaufverhalten genau gespeichert und ausgewertet. Beispielsweise erfasst Lidl Plus laut Datenschutzhinweis „die von Ihnen besuchte Filiale, die von Ihnen erworbenen Produkte nach Art, Menge und Preis, die von Ihnen eingelösten Coupons, die Bon-Summe sowie den Zeitpunkt des Bezahlvorgangs und den Typen der verwendeten Zahlungsmittel“. Wenn man die Einstellungen nicht ändert, können einige Supermarkt-Apps sogar auf die Standortinformationen und die Kamera zugreifen.
Diese Datengewinnung sei neben der Kundenbindung ein „Hauptargument für Händler, die Appnutzung zu forcieren“, sagt Andreas Riekötter, Geschäftsführer des Bereichs Media Analytics am Institut für Handelsforschung (IFH) Köln. Auch zur Gewinnung neuer Kunden sei das App-Angebot wichtig, schließlich bevorzugt laut einer Studie des Instituts etwa jeder zweite Kunde bei der Wahl der Einkaufsstätte einen Händler mit App. Es ginge also auch darum, die illoyalen Wechselkäufern an sich zu binden. „Denn Konsumenten sind tendenziell nicht bereit, sich mehr als zwei bis drei Supermarkt-Apps zu installieren.“
Wieviel spart man wirklich?
Ob man mit der App wirklich so viel spart, ist gar nicht so leicht zu beantworten. Die Apps werden ja nicht deswegen angeboten, weil Kunden damit etwas geschenkt bekommen, sondern um sie an das Unternehmen zu binden und ihnen passgenaue Angebote oder Rabatte zu unterbreiten. Die in der App rabattierten Artikel seien schließlich nicht unbedingt die günstigsten ihrer Art im Laden. Ein Blick auf vergleichbare Produkte kann sich immer lohnen, raten Juristen.
Wie kann ich meine persönlichen Daten schützen?
Verbraucher müssen die Datensammlung aber nicht einfach hinnehmen. Wer nicht immer seinen Standort teilen will, kann der App diese Berechtigung in den Einstellungen einfach wieder entziehen. Zahlungsinformationen sollten Nutzer auch nur dann hinterlegen, wenn sie tatsächlich mit der App im Laden bezahlen.
